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Abholung

Sofern kein Gewerbeschein, eine Ausnahmegenehmigung  oder eine Erlaubnis nach §27 vorliegt, ist die Abholung von Produkten der Kategorie F2 nur an den letzten drei Verkaufstagen im Jahr möglich. Dazu vereinbart ihr bitte telefonisch oder per Email einen Termin. Die bestellten Artikel lagern wir für euch natürlich ein!

Für Produkte der Kategorie F1, T1, P1 ist die Abholung ganzjährig für jedermann möglich.

Zahlung

Die Zahlung ist nach erfolgreicher Auftragsbestätigung innerhalb von 7 Werktagen per Vorkasse (Überweisung) zu leisten.

Barzahlung vor Ort ist nur an den  letzten drei Verkaufstagen im Ladengeschäft und für Personen mit Ausnahmegenehmigung, Gewerbeschein oder Erlaubnis nach §27 SprengG, die innerhalb des Jahres abholen dürfen, möglich.

Ladengeschäft

Am 29.12., 30.12. und 31.12 wird es einen Ladenverkauf geben!

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